Samstag, Juni 02, 2007

Todesstrafe in Hessen

Ja, in der Verfassung des überflüssigsten Bundeslandes Hessen ist noch immer die Todesstrafe verankert.

In Artikel 21 heißt es:

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.

Zum Absatz (3)
Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.

kann ich nur sagen: Ich fühle mich in Hessen ohnehin wie ein Gefangener. Und menschlich behandelt wird man hier eh nicht.

Gefunden habe ich dies beim extrem, sehr doll lesenswerten Blog "USA erklärt".

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